Betriebsprüfungen sind einschneidende Erlebnisse für jeden Steuerpflichtigen.
Einen großen Teil unserer Tätigkeit verwenden wir für die Betreuung von Betriebsprüfungen mit dieser Erfahrung im Gepäck können wir auch diese schwierigen Ereignisse mit Ihnen meistern.
Wir beraten Unternehmer aller Branchen in allen steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen in Kirchhain und unseren Standort in Mittelhessen.
Unsere interdisziplinäre Ausrichtung, die Vereinigung der Kompetenzen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten qualifiziert uns für komplexe Beratungsaufträge.
Wir erarbeiten für Ihr Unternehmen ein individuelles Leistungspaket. Dabei übernehmen wir gerne Buchhaltung, Lohnabrechnung, die steuerliche Deklaration, Beratung und jede Kommunikation mit Behörden, Finanzämtern und Gerichten.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen einen typischen Ablauf einer Betriebsprüfung.
Inhaltsverzeichnis
Gründe der Betriebsprüfung
Gründe für eine Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Lohnsteuer-Außenprüfung können vielschichtig sein. Oftmals sind es Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen, in der steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung, in den Steuererklärungen und im Schriftwechsel.
Wenn Sie ein kleines Unternehmen führen, können Sie davon ausgehen, dass die Betriebsprüfung nur anlassbezogen stattfindet. Ohne einen guten Grund wird der Prüfer keine Einsicht in Ihre Unterlagen verlangen.
Prüfungsanordnung
Normalerweise wird eine Betriebsprüfung eingeleitet durch eine Prüfungsanordnung, die an den Steuerpflichtigen oder wenn er steuerlich vertreten wird, an den Steuerberater gerichtet wird.
In der Regel ruft der Betriebsprüfer beim Steuerberater oder bei dem Mandanten an und teilt ihm mit, dass er beabsichtigt, eine Prüfung durchzuführen und vereinbart bereits dann den entsprechenden Termin und den Ort.
Bevor die schriftliche Prüfungsanordnung zugeht, besteht für den Mandanten noch die Möglichkeit einer Selbstanzeige nach § 371 AO.
Nach Zugehen der Prüfungsanordnung führt dann eine Selbstanzeige nicht mehr zu einer strafbefreienden Wirkung bei vollständiger Steuerzahlung.
Vorbereitung
Jede Prüfung hat ihre Eigenheiten. Für viele Betriebe gibt es branchenabhängige Schwachpunkte, z. B. Kassenführung, die Behandlung teilfertiger Arbeiten, Reisekosten.
Häufig sind Schwerpunkte unter anderem die private Pkw-Nutzung und die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages.
Durchführung
Die Betriebsprüfung sollte nach Vorgabe der steuerrechtlichen Rahmenvorschriften grundsätzlich im Betrieb des Mandanten durchgeführt werden. Oftmals ist es jedoch so, dass sie beim Steuerberater durchgeführt wird.
Oftmals gibt es eine Vielzahl von Fragen, die von Seiten des Steuerberaters und des Steuerpflichtigen möglichst zeitnah abgearbeitet werden sollen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Betriebsprüfung zu gewährleisten.
Steuerprüfer sind verpflichtet, die Steuerzahler oder ihre Steuerberater über die laufenden Prüfungsarbeiten zu informieren. Dies soll ermöglichen, dass der Steuerpflichtige über den Verlauf der Prüfung informiert ist, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Schlussbesprechung
Am Ende der Außenprüfung findet eine Schlussbesprechung statt. Diese muss nicht unbedingt stattfinden, denn wenn man vorher Einigung erzielt hat, kann diese entfallen. In der Schlussbesprechung können noch einmal die strittigen Punkte besprochen werden.
Nach der Schlussbesprechung wird der sog. Betriebsprüfungsbericht übersandt.Soweit hier dann keine Einigung erfolgt oder man aber eine Einigung erzielt hat, werden Steuerbescheide erlassen, gegen die das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben ist.
Alle Leistungen auf einen Blick:
- Lohnsteuerprüfungen
- Sozialversicherungsprüfungen
- Umsatzsteuersonderprüfungen
- Betreuung des gesamten Betriebsprüfungsablaufs mit Vorbereitung der Betriebsprüfung und Feststellung der vermutlichen Prüfungsschwerpunkte
- Einzelanfragen für steuerliche Problembereiche
- Übernahme von laufenden Betriebsprüfungen
- Stellungnahmen zum Betriebsprüfungsbericht
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Häufige Fragen zur Betriebsprüfung
Gerade beim Thema Betriebsprüfung bestehen bei Mandanten eine Menge Fragen. Im Folgenden gehen wir auf die am häufigsten gestellten Fragen kurz ein.
Ist ein Handwerksbetrieb beim Finanzamt nicht als Großbetrieb eingestuft, wird das Finanzamt sich meist nicht allzu oft zu Betriebsprüfungen anmelden. Nach dem Zufallsprinzip wird das Finanzamt alle 10 bis 20 Jahre mal eine Betriebsprüfung durchführen.
In den meisten Fällen wird die Prüfungsanordnung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Betriebsprüfung bekanntgegeben, bei Großbetrieben bereits vier Wochen vor Prüfungsbeginn.
Normalerweise dauert die Betriebsprüfung, mit Unterbrechungen, ein bis zwei Wochen. Es ist sicher zu stellen, dass der Prüfer sich in dieser Zeit direkt an den Steuerberater wenden darf, um Fragen zu klären.
Im Jahr 2017 wurden 2,4 % aller infrage kommenden Betriebe geprüft; die Spanne reichte von 21,8 % bei den Großbetrieben und 1,0 % bei den Kleinstbetrieben.
Das Finanzamt überprüft im Rahmen der Betriebsprüfung, die richtigerweise als Außenprüfung zu bezeichnen ist, ob die Buchführung Ihres Unternehmens korrekt ist.
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