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Jahresabschluss

Wissen Sie über die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften Bescheid?

Der Jahresabschluss bietet einen Überblick über alle Gewinne und Verluste des abgelaufenen Geschäftsjahres und dient als Handlungsorientierung

Ein Jahresabschluss ist für jeden Klienten eine individuelle Angelegenheit und für manche Rechtsformen sogar Pflicht.

Doch selbst wenn das nicht der Fall ist, bietet eine Jahresbilanz wertvolle Informationen zu Gewinn, Vermögen, Verbindlichkeiten und vielem mehr. Für viele Menschen ist dies jedoch eine unangenehme Sache, die viel Arbeit und Kosten mit sich bringt.

Laufende Buchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen sind zentraler Bestandteil unserer Steuerberatung. Die Analyse des Jahresabschlusses eines Unternehmens bildet nicht nur die Grundlage für die Besteuerung, sondern bietet einen Überblick über den wirtschaftlichen Erfolg.

Inhaltsverzeichnis

Erstellung

Beratung

Prüfung

Instrument zur Unternehmensführung

Der Jahresabschluss stellt den Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres dar. In ihm müssen alle Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge ausgewiesen werden. Er ist die Grundlage für die Besteuerung und gibt dem Unternehmer ein Bild darüber, wo das Unternehmen wirtschaftlich steht.

Der Jahresabschluss informiert auch über Vermögen und Finanzen und ist somit wichtig für die zukünftigen Entwicklungen des Unternehmens. Er besteht dabei aus mehreren Abschnitten:

  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang mit
  • Erläuterungen zur Bilanz und zu GUV
  • Lagebericht

Es ist wichtig, dass der Jahresabschluss pünktlich und in korrekter Form vorliegt. Vertrauen Sie für dieses Unterfangen auf die Steuerberatungskanzlei Max Mustermann, um sicherzugehen, dass Ihr Jahresabschluss einwandfrei ist.

Umfang des Jahresabschlusses

Bei Freiberuflern ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) das Äquivalent zum Jahresabschluss. Bei Kaufleuten greifen die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB). Je nach Größe und Rechtsform eines Unternehmens umfasst der kaufmännische Jahresabschluss.

  • Bilanz
  • GuV (Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Anhang

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses und stehen Ihnen darüber hinaus bei der Analyse und Beratung Ihrer Kennzahlen zur Seite. 

Alle Leistungen auf einen Blick:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer und alle anderen Abgaben
  • Betriebswirtschaftliche Analysen und Beratung
  • Erstellung von Konzernabschlüssen
  • Steuerausgleich und Arbeitnehmerveranlagungen

Beim Erstellen sämtlicher Dokumente können Sie sich auf unsere fachkundige Unterstützung verlassen. Wir kümmern uns um alle wichtigen Daten und stellen sicher, dass der Jahresabschluss und die Bilanz korrekt und fristgerecht abgegeben werden können.

 

Unverbindliches, kostenloses Erstgespräch anfordern!

Nutzen Sie das Erstgespräch (Dauer: max. 1 Stunde; nur in der Kanzlei einzulösen; Beratung per E-Mail ausgeschlossen) und entdecken Sie unser Beratungsangebot. Einfach das Kontaktformular ausfüllen und wir melden uns umgehend bei Ihnen für einen Termin.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Gerade beim Thema Jahresabschluss bestehen bei Mandanten eine Menge Fragen. Im Folgenden gehen wir auf die am häufigsten gestellten Fragen kurz ein.

Der Jahresabschluss ist die Zusammenfassung wichtiger Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens in Form eines kurzen Überblicks. Für Kleinunternehmer genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Jahresabschluss.

Die Pflicht zur Aufstellung: Aus § 242 des HGB geht hervor, dass alle Kaufleute und Gewerbetreibenden, in den meisten Fällen gleichzeitig Kapitalgesellschaften, einen Jahresabschluss zu erstellen haben.

Gemäß Handelsrecht besteht ein Jahresabschluss mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Nur der Jahresabschluss ist in den ersten 3 Monaten des folgenden Geschäftsjahres oder später aufzustellen, wenn dies einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht. Sie sind aber spätestens innerhalb der ersten 6 Monate des folgenden Geschäftsjahres aufzustellen.

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Füllen Sie das folgende Formular aus und wir beantworten Ihre Frage schnellstmöglich.

Bekannt aus:

Steuerberater Mustermann in den Medien

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Persönlich

Die Steuerberatung Max Mustermann möchte, dass Sie sich als Mandant bei uns wohlfühlen. Deshalb legen wir großen Wert auf die Besonderheiten, Erwartungen und Notwendigkeiten jedes Mandats.

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Wir setzen konsequent auf eine digitalisierte Bearbeitung und Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung und erleichtern Sie die Erledigung Ihrer Steuern.

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Unser gesamtes Team hat zwei Gemeinsamkeiten und zwar bedingungslose Liebe zum Handwerk und Leidenschaft zur Steuerberatung von unseren Kunden.

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Wir berechnen bei unser Honorar nach individuellen Mandatsanforderungen und persönlicher Vergütungsvereinbarung. So können wir Ihnen faire Preise und Planungssicherheit garantieren.

Das sagen Kunden über unserer Betreuung beim Jahresabschluss

Bewertungen und Testimonials Beratungsdienstleistung von Max Mustermann

Da ich neu in die Berufswelt gekommen bin und keine Ahnung von Steuern hatte brauchte ich einen Berater. Dank eines Freundes bin ich dann auf Herrn Mustermann gestoßen. Er hat mir sehr professionell geholfen und war sehr transparent. Ich fand alles wirklich sehr fair. Danke! Ich freue mich, dass sie mein Steuerberater sind.

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Marta Musterman

Webdesignerin

Mein erster Steuerberater. Wahrscheinlich auch mein letzter, denn hier habe ich mich von Anfang bestens aufgehoben gefühlt. Mein Kontakt war positiv und ich war überrascht, wie man dass an sich doch relativ trockene Thema Steuerberatung noch mal ganz anders interpretieren kann – jung, frisch, dynamisch. So habe ich mich von von Anfang an genau richtig aufgehoben gefühlt.

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Max Mustermann

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Marta Mustermann

Dipl.-Finw. / Steuerberaterin / LL.M.

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