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Steuerberater-Wechsel

Sie spielen schon länger mit dem Gedanken den Steuerberater zu wechseln?

Ein Wechsel ist leichter als gedacht! Wir unterstützen Sie beim „Umzug“ und kümmern uns um alle Formalitäten.

Wenn Sie sich über längere Zeit von Ihrem Steuerberater nicht gut beraten fühlen und unzufrieden sind, wird es vielleicht Zeit, über einen Wechsel nachzudenken.

Gerade wenn auch nach einem klärenden Gespräch ein ungutes Gefühl bleibt, dann wird es Zeit über die Kündigung des Steuerberaters nachzudenken. Das ist laut § 627 BGB eigentlich ganz einfach – Sie können jederzeit Ihren Steuerberater wechseln.

Inhaltsverzeichnis

Der richtige Zeitpunkt

Unternehmer und Selbstständige zögern im Allgemeinen, ihre Steuerberater zu wechseln. Dabei schreckt sie meistens der Gedanke an doppelte Rechnungen ab. In Wirklichkeit sind diese Befürchtungen jedoch völlig unbegründet, , denn ein Beraterwechsel ist unbedenklich.

In steuerlichen Fragen wollen sowohl Arbeitnehmer als auch Freiberufler und Selbstständige in erster Linie kompetente Unterstützung. Wenn die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater nicht reibungslos funktioniert, sollten Sie den Steuerberater wechseln.

Voraussetzungen

Sie sollten keine offenen Honorarrechnungen mehr bei der alten Steuerberatung haben. Wenn es noch offene Punkte gibt, könnte der ehemalige Berater an den von ihm verwalteten Datenbeständen und an den Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Sollte eine Dienstleistungstätigkeit bereits begonnen worden sein, hat die alte Kanzlei Honoraranspruch für die geleistete Tätigkeit. Daher empfehlen wir Ihnen, die begonnenen Leistungen vom alten Steuerberater möglichst schnell fertig stellen zu lassen und danach zu wechseln.

Musteranschreiben

Bei einem Wechsel teilen Sie Ihrem alten Berater am besten schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von der Steuerkanzlei Mustermann beraten lassen. Diesen Entwurf übernehmen wir auch gerne für Sie.
Hier finden Sie außerdem ein Musteranschreiben für den Beraterwechsel. Gerne Stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Wichtige Punkte

Im Folgenden geben wir Ihnen noch weitere Tipps, die Sie wissen sollten:

  • Verschwiegenheit: nach Beendigung seiner Beratungstätigkeit ist der ehemalige Steuerberater zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet.
  • Zeitpunkt: Der Kanzleiwechsel kann auch unterjährig durchgeführt werden und ist somit jederzeit möglich.
  • Kündigungsfrist: wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Steuerberater verloren haben, können Sie mit sofortiger Wirkung kündigen, sollte keine anderweitige einzelvertragliche Absprache bestehen.
  • Daten- und Unterlagenverlust: die Steuerberater unterliegen speziellen Berufspflichten. Diese sieht auch vor, die Mandatsübergabe reibungslos zu ermöglichen.
  • Haftungsansprüche gegenüber dem alten Berater: die Haftung für etwaige Beratungsfehler bleibt weiterhin bestehen.

Häufige Fragen zum Steuerberater-Wechsel

Gerade beim Thema Steuerberater-Wechsel bestehen bei Mandanten eine Menge Fragen. Im Folgenden gehen wir auf die am häufigsten gestellten Fragen kurz ein.

Grundsätzlich kann der Steuerberater gemäß § 627 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem die fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung geregelt ist, jederzeit gewechselt werden.

Schreiben Sie folgenden Text an Ihren derzeitigen Steuerberater: Hiermit kündige ich mein derzeit mit Ihnen bestehendes Mandatsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Des Weiteren widerrufe ich die Ihnen erteilte Vollmacht mit sofortiger Wirkung. Mein neues Steuerbüro wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

Danach ist der Steuerberater, der aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig wird, verpflichtet, die ihm von dem Mandanten zum Zwecke der Geschäftsbesorgung überlassenen Unterlagen an diesen bei Beendigung des Mandats herauszugeben (vgl. BGH, BGH-Report 2004, 1066 = GI 2004, 178 mit weiteren Nachweisen).

Mehrere Auftraggeber dürfen in derselben Sache nur dann beraten oder vertreten werden, wenn dem Steuerberater ein gemeinsamer Auftrag erteilt ist oder alle Auftraggeber einverstanden sind.

Haben Sie noch Fragen?

Füllen Sie das folgende Formular aus und wir beantworten Ihre Frage schnellstmöglich.

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Persönlich

Die Steuerberatung Max Mustermann möchte, dass Sie sich als Mandant bei uns wohlfühlen. Deshalb legen wir großen Wert auf die Besonderheiten, Erwartungen und Notwendigkeiten jedes Mandats.

Digital

Wir setzen konsequent auf eine digitalisierte Bearbeitung und Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung und erleichtern Sie die Erledigung Ihrer Steuern.

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Unser gesamtes Team hat zwei Gemeinsamkeiten und zwar bedingungslose Liebe zum Handwerk und Leidenschaft zur Steuerberatung von unseren Kunden.

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Wir berechnen bei unser Honorar nach individuellen Mandatsanforderungen und persönlicher Vergütungsvereinbarung. So können wir Ihnen faire Preise und Planungssicherheit garantieren.

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