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Steuererklärung

Steuererklärung

Die Kanzlei Mustermann bietet Unternehmen eine umfassende steuerliche und rechtliche Beratung sowie laufende Betreuung Ihrer steuerlichen Themen mit einem starken Team.

Das deutsche Steuerrecht gilt als das komplizierteste der Welt.

So wird natürlich die Abgabe der Steuererklärung schnell zu einem schmalen Grat zwischen erlaubt und verboten. Gehen Sie bei der Steuererklärung Ihrer Mitarbeiter kein Risiko ein und vertrauen Sie auf die Erfahrung unseres kompetenten Teams. 

Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei allen weiteren steuerrechtlichen Fragen beratend zur Seite.

Inhaltsverzeichnis

Steuererklärungspflicht

Alle Freiberufler und selbständigen Unternehmer müssen eine jährliche Steuererklärung abgeben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie:

  • mehr als 410 Euro zusätzliche Einkünfte zu ihrem Gehalt jährlich verdienen
  • als Paar nach Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor veranlagt werden
  • einen Freibetrag nutzen und ein Jahreseinkommen von mehr als 11.000 Euro als Single bzw. 20.900 Euro als Paar beziehen
  • mehr als einen Arbeitgeber im Jahr haben
  • steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten oder
    geschieden wurden und im gleichen Jahr wieder geheiratet haben

Warum sich eine Steuererklärung lohnt

Bei komplexen Steuererklärungen und großen Geldsummen lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

  • Möglicherweise verzichten Sie unfreiwillig auf Geld, das Ihnen zusteht
  • Sie vollziehen versehentlich eine Steuerhinterziehung und handeln sich Schwierigkeiten mit der Steuerfahndung ein
  • Selbstständigen und Freiberuflern ist es immer zu empfehlen, die Kompetenz und den Rat einer Steuerberatung zu nutzen

Einkommenssteuer

Alle Einkünfte werden in der jährlichen Einkommensteuererklärung zusammengefasst, unabhängig davon, ob sie aus selbständiger oder unselbstständiger Tätigkeit stammen, aus Miete und Pacht, aus Kapitalerträgen oder aus anderen Quellen. Verrechnen Sie diese mit steuerfreien Ausgaben, um die zu zahlende Steuerbelastung zu bestimmen.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetriebe fällig, aber nicht für alle.

Einige Berufsgruppen oder Unternehmen mit sehr geringem Umsatz sind von der Gewerbesteuer befreit. In einigen Fällen lohnt es sich, freiwillig Gewerbesteuer zu zahlen.

Lassen Sie sich von uns beraten, welche Regeln für Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Tätigkeit gelten und welches Vorgehen in Ihrem Fall anzuraten ist.

Gewerbesteuer

Abhängig von Ihrer Geschäftstätigkeit müssen Sie Gewerbesteuern zahlen. Unter Umständen kann die Gewerbesteuerzahlung ganz oder teilweise mit der Einkommensteuer verrechnet werden.

Anspruchsvoll wird es, wenn Sie Mischleistungen anbieten, also ein Teil ihres Angebots unter freiberufliche Leistungen fällt, ein anderer aber als gewerblich gilt. Wenn Sie hier Fehler begehen, kann das teuer werden und Ihnen Schwierigkeiten einbringen.

Lassen Sie sich zu den Gestaltungsmöglichkeiten beraten. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die für Sie günstigste Strategie.

Körperschaftssteuer

Unternehmen (wie GmbH oder AG) unterliegen der Körperschaftsteuer. Man spricht auch von der Einkommensteuer der Körperschaften. Die richtige Rechtswahl wirkt sich auf die absolut zu zahlende Steuer aus.

Während die Einkommensteuer linear progressiv mit dem zu versteuernden Einkommen auf bis zu 45 Prozent steigt liegt die Körperschaftsteuer bei konstant 15 Prozent.

Lassen Sie sich von uns zu der für Sie besten Rechtsform unter Ausnutzung der höchstmöglichen Steuervorteile beraten. Wir betrachten hierbei alle Ebenen und vergleichen die Steuern transparent für Sie.

Erbschaften und Schenkungen

Ob Sie ein Erblasser oder ein Erbe sind, es lohnt sich, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen. Bei Erbschaft und Schenkung müssen wichtige steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Lassen Sie sich von Ihrem vertrauenswürdigen Marburger Steuerberater beraten.

Alle Leistungen auf einen Blick:

  • Beratung und steuerliche Gestaltung
  • Einkommenssteuer
  • Anlagen für Grundstücke und Vermietungen
  • Erbschaft und Schenkung
  • Freibeträge und Sonderausgaben
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Steuerliche Veranlagung von Nebentätigkeiten
  • Umsatzsteuer

Unverbindliches, kostenloses Erstgespräch anfordern!

Nutzen Sie das Erstgespräch (Dauer: max. 1 Stunde; nur in der Kanzlei einzulösen; Beratung per E-Mail ausgeschlossen) und entdecken Sie unser Beratungsangebot. Einfach das Kontaktformular ausfüllen und wir melden uns umgehend bei Ihnen für einen Termin.

Häufige Fragen zur Steuererklärung

Gerade beim Thema Steuererklärung bestehen bei Mandanten eine Menge Fragen. Im Folgenden gehen wir auf die am häufigsten gestellten Fragen kurz ein.

  • Personalausweis oder Reisepass - muss aufgrund einer gesetzlichen Pflicht bei der Erstberatung zur Identifizierung vorgelegt und kopiert werden.
  • Steuernummer, Steueridentifikationsnummer.
  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres / Vorauszahlungsbescheid.
  • gegebenenfalls Kontoauszüge des betroffenen Jahres.

Bei einer Abgabepflicht müssen Sie die Steuererklärung bis Ende Juli des folgenden Jahres abgeben. Für die Steuererklärung 2020 ist der 31. Juli 2021 der Stichtag. Geben Sie nicht oder verspätet ab, droht Ihnen ein Verspätungszuschlag.

Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, wenn man nicht - per Gesetz zur Abgabe verpflichtet ist. Oft erhalten genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung

Klarer Spitzenreiter ist das Wiso Steuer-Sparbuch 2021, das bei allen ausgewerteten Tests ganz vorne gelandet ist. Dahinter folgt die Steuersparerklärung 2021.

Haben Sie noch Fragen?

Füllen Sie das folgende Formular aus und wir beantworten Ihre Frage schnellstmöglich.

Bekannt aus:

Steuerberater Mustermann in den Medien

Warum Sie uns auswählen sollten

Persönlich

Die Steuerberatung Max Mustermann möchte, dass Sie sich als Mandant bei uns wohlfühlen. Deshalb legen wir großen Wert auf die Besonderheiten, Erwartungen und Notwendigkeiten jedes Mandats.

Digital

Wir setzen konsequent auf eine digitalisierte Bearbeitung und Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung und erleichtern Sie die Erledigung Ihrer Steuern.

Liebe zum Handwerk

Unser gesamtes Team hat zwei Gemeinsamkeiten und zwar bedingungslose Liebe zum Handwerk und Leidenschaft zur Steuerberatung von unseren Kunden.

Transparenz

Wir berechnen bei unser Honorar nach individuellen Mandatsanforderungen und persönlicher Vergütungsvereinbarung. So können wir Ihnen faire Preise und Planungssicherheit garantieren.

Das sagen Kunden über unsere Betreuung der Steuererklärung

Bewertungen und Testimonials Beratungsdienstleistung von Max Mustermann

Da ich neu in die Berufswelt gekommen bin und keine Ahnung von Steuern hatte brauchte ich einen Berater. Dank eines Freundes bin ich dann auf Herrn Mustermann gestoßen. Er hat mir sehr professionell geholfen und war sehr transparent. Ich fand alles wirklich sehr fair. Danke! Ich freue mich, dass sie mein Steuerberater sind.

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Marta Musterman

Webdesignerin

Mein erster Steuerberater. Wahrscheinlich auch mein letzter, denn hier habe ich mich von Anfang bestens aufgehoben gefühlt. Mein Kontakt war positiv und ich war überrascht, wie man dass an sich doch relativ trockene Thema Steuerberatung noch mal ganz anders interpretieren kann – jung, frisch, dynamisch. So habe ich mich von von Anfang an genau richtig aufgehoben gefühlt.

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Max Mustermann

Dachdeckermeister

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Marta Mustermann

Dipl.-Finw. / Steuerberaterin / LL.M.

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Schön, dass Sie bei uns sind! Die Steuerkanzlei Mustermann gibt es seit 35 Jahren. Unsere drei Berufsträger, darunter eine Berufsträgerin, sind topqualifiziert, erfahren und einsatzfreudig.

Sorgfalt, Termintreue und steuerrechtliches Wissen sind dabei Grundlage unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Daher schulen wir unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jährlich und optimieren stets alle qualitätsrelevanten Prozesse. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten. Deshalb verfügen wir über langjährige Mandantenverhältnisse.

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